Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Architektenvertrag - Bestimmung des Umfangs eines Ersatzanspruchs - Bestehen einer Differenz zwischen geschuldetem Pauschalpreis und den insgesamt geleisteten Zahlungen - Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs
Rechtsgrundlagen:
§ 635 BGB a.F.
Gericht:
OLG Köln
Datum:
24.01.2007
Aktenzeichen:
22 U 55/05
Entscheidungsform:
Urteil
Vorinstanz:
LG Köln - 22.02.2005 - AZ: 27 O 442/02
Dazu Juriforum.de:
Eine Haftung eines externen Bauüberwachungsbüros für Mehrkosten des Bauvorhabens kommt nur dann in Betracht, wenn andere Ursachen für die Mehrkosten, wie beispielsweise Kalkulationsfehler, ausgeschlossen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach der Insolvenz des Generalunternehmers neue Verträge mit den Subunternehmern geschlossen werden mussten (http://www.juriforum.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/168924.html&docid=1-168924).
Baurechtsurteile.de Nr. 728
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