Ein Beitrag des BSB e.V.
(openPR) - Bauwünsche privater Bauherren reichen vom Selbstbauhaus über
das schlüsselfertige Bauwerk bis zum Architektenhaus. Genauso
vielgestaltig und oft undurchschaubar sind die Bauverträge der
Anbieter. Nur bei gründlicher Prüfung vor Unterzeichnung kann man
Fallstricken aus dem Weg gehen.
Das Problem: Viele Bauverträge benachteiligen Verbraucher
So unterschiedlich wie die Bauanbieter sind Bauverträge und
Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Ein Vergleich unterschiedlicher
Offerten schärft den Blick. Ein Firmen-Check hilft. Seit wann existiert
die Firma, ist sie im Handelregister eingetragen, führt sie selbst
Bauleistungen aus? Ein Vertragsangebot sollte niemals unter Zeitdruck
geprüft werden. Zahlreiche Bauverträge enthalten Geschäftsbedingungen,
die private Bauherren benachteiligen.
Worauf kommt es an?
Verhandeln Sie! Ein Vertragsangebot muss nicht widerspruchslos
hingenommen werden. Es ist ein Angebot! Sie müssen allerdings wissen,
welche Punkte für Sie kritisch werden können. Fordern Sie detaillierte
Preisangebote an. Kontrollieren Sie, ob der Preis realistisch
kalkuliert wurde, ob alle Leistungen ausführlich beschrieben sind. All
das hilft mehr Preissicherheit beim Hausbau zu haben und das
wirtschaftliche Risiko gering zu halten.
Darauf sollten Sie achten: Konkrete Bau- und Leistungsbeschreibungen, garantierter Festpreis
Im Interesse garantierter Preissicherheit wird von den meisten
Bauherren ein Pauschalpreis gewünscht. Marktüblich ist eine
Festpreisgarantie von mindestens 12 Monaten. Preissicherheit ist jedoch
nur möglich, wenn der Leistungsumfang vor Vertragsabschluss detailliert
verhandelt wird. Bei 36 Prozent der untersuchten Bauvorhaben gibt es
Abweichungen bei der Bauausführung von der Bau- und
Leistungsbeschreibung. Da die Bau- und Leistungsbeschreibung keinem
gesetzlichen Mindeststandard unterliegt, ist das Vertragsrisiko umso
geringer, je konkreter Leistungsumfang, Art und Qualität der Baustoffe
und Materialien sowie der Ausstattungsgrad beschrieben sind. Hilfreich
sind hierbei die vom Bundesbauministerium herausgegebenen
Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen, an denen der
Bauherren-Schutzbund maßgeblich mitgearbeitet hat.
Fehler vermeiden: Zahlung nur nach Baufortschritt und verbindliche Regelung der Bauzeit
Die Mehrheit der Bauherren wird bei Zahlungsplänen benachteiligt. 67
Prozent der vom BSB untersuchten Zahlungspläne waren unausgewogen,
sahen keine Zahlung nach Baufortschritt vor. Mit 15.000 € bis 25.000 €
gehen Bauherren in solchen Fällen in Vorleistung. Deshalb muss der
Zahlungsplan hart verhandelt werden. Auch auf rasche Mängelbeseitigung
ist mit Nachdruck zu bestehen, weist doch jeder vom BSB kontrollierte
Neubau im Durchschnitt 10 bis 20 Baumängel auf. Bis zur Abnahme des
Bauvorhabens ist der Auftragnehmer vorleistungspflichtig. Fordern Sie
eine Mängelbeseitigung vor Zahlung der nächsten Werklohnrate.
Machen Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht in dreifacher Höhe der
voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten Gebrauch. Ganz wichtig und
oft nicht ernst genug genommen: Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung
müssen verbindlich festgelegt werden. Wie nötig solche
"Selbstverständlichkeiten" sind, zeigt, dass bei jedem vierten
Bauvorhaben sich angekündigte Fertigstellungstermine verzögern.
Vergessen Sie nicht eine Vertragsstrafe bei Überschreiten der Bauzeit
vertraglich zu vereinbaren.
Nicht vergessen: Sicherheitsleistungen für Fertigstellung und Gewährleistung
Auftragnehmer sehen es als ihr gutes Recht an, vom Bauherrn
Sicherheiten für die Bauvertragssumme zu fordern. Es ist daher legitim,
ebenso vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung (in der Regel von
seiner Bank oder Versicherung) für die Fertigstellung und
Gewährleistung einzufordern. Verhandeln Sie über Sicherheitsleistungen!
Lassen Sie sich den Text der Bürgschaft vor Vertragsabschluss
aushändigen und von einem Rechtsanwalt prüfen.
Wichtig: Förmliche Abnahme des Bauwerks
Bestehen Sie auf einer förmliche Abnahme und einem Abnahmeprotokoll, in
dem auch noch zu behebende Mängel und Restarbeiten aufgenommen sind.
Denn nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um. Schlimmstenfalls
bleiben Sie als Bauherren dann auf den Mängeln "sitzen". Viele Schäden
zeigen sich erst nach Fertigstellung. Nach dem BGB-Werkvertragsrecht
verjähren die Ansprüche nach fünf Jahren, nach VOB nach vier. Drängen
Sie auf eine fünfjährige Verjährungsfrist.
BSB-Tipp von Herrn Rechtsanwalt Dr. Breloer:
Lassen Sie sich nicht hetzen! Kaufen Sie erst ein Baugrundstück und
klären Sie die Finanzierung, bevor Sie einen Hausbauvertrag
abschließen, nicht umgekehrt! Bereiten Sie sich gründlich auf die
Vertragsverhandlungen vor. Holen Sie sich fachliche Unterstützung.
Lassen Sie die Bau- und Leistungsbeschreibung durch einen unabhängigen
Bauherrenberater prüfen, den Vertragstext durch einen Vertrauensanwalt.
Machen Sie Gegenvorschläge! Der BSB hilft Ihnen mit "Prüfsteinen zum
Bauvertrag".
Quelle:
Dipl. Ing. Gerd Miethe
vom Vorstand des Bauherren-Schutzbund e.V. berufener Bauherrenberater
bau-aufsicht.de
Brandenburgische-Str. 51-53
14974 Ludwigsfelde
Tel.: 03378-826233
Baurechtsurteile.de Nr.691




