Ein Beitrag von Dipl. Ing. Gerd Miethe
Balkone und Dachterrassen stehen bei Bauherren im Neu- und Altbau hoch
in der Gunst. Auf die Oase zum Sonnenbaden und Relaxen will heute fast
niemand mehr verzichten. Bevor aber der Liegestuhl aufgeklappt werden
kann, ist vieles zu beachten. Denn diese Bauteile stellen an die
handwerkliche Ausführung höchste Anforderungen.
Das Problem: Hohe Mangelanfälligkeit durch wechselnde Jahreszeiten
Was anderswo als Ausrede gilt, stimmt hier: Im Lauf der Jahreszeiten
sind Balkone und Dachterrassen permanent Niederschlägen und
Temperaturschwankungen ausgesetzt und deshalb besonders mängelanfällig.
Die beliebte Freiluftoase am Haus muss vielen baulichen Anforderungen
gerecht werden: Statik, Abdichtung, Wärme- und Schallschutz sind
unbedingt zu beachten. Planungs- oder ausführungsbedingte
Schwachstellen führen fast unweigerlich zu typischen Mängeln.
Worauf kommt es an?
Ob Balkon oder Dachterrasse macht baulich einen Unterschied. Ein Balkon
ist entweder Teil einer Gebäudedecke, der über die Außenwand
hinausragt, er ruht auf Konsolen oder wird als selbsttragende
Konstruktion frei vor die Gebäudefassade gestellt. Unter ihm ist Luft.
Bei einer Dachterrasse dagegen ist unter der Bodenkonstruktion ein
unbeheizter oder beheizter Raum. Das erfordert unterschiedliches
Herangehen an die Wärmedämmung. Da Geschossdecken unter Dachterrassen
überwiegend aus Stahlbeton hergestellt werden, ist zur Vermeidung von
Wärmeverlusten eine zusätzliche Wärmedämmung erforderlich. Ansonsten
würde in der kalten Jahreszeit die Oberflächentemperatur der Betondecke
so weit absinken, dass es zur Schimmelpilzbildung kommt. Bei
herausragenden Balkonen muss für Wärmedämmung im Anschlussbereich
zwischen Geschossdecke und Kragplatte gesorgt werden. Decke und Balkon
werden dabei nach heutigem technischem Stand durch sogenannte
"Isodämmkörbe" thermisch getrennt. Diese Bauteile aus druckfester
Wärmedämmung und Bewehrungseisen sollten zusammen vor dem Betonieren
einer Decke eingebaut werden.
Häufige Fehler: Thermische Trennung, Abdichtung oder Entwässerung vergessen.
Oft wird aufgrund unzureichender Planungsvorgaben oder fehlerhafter
Arbeit die thermische Trennung vergessen. Dann muss die Balkonplatte
nachträglich außenseitig wärmegedämmt werden. Zwar wird damit
Tauwasserschutz zur Vermeidung von Schimmelpilzen erreicht, zur
Verringerung des Heizenergiebedarfs jedoch dient die Ummantelung mit
Wärmedämmung nicht, da der gesamte Balkon wie eine "Wärmebrücke" wirkt.
Dachterrassen und Balkone brauchen auf der Oberseite eine Abdichtung
nach Flachdachrichtlinien bzw. nach den technischen Regeln für
Bauwerksabdichtungen (DIN 18195). Bei Balkonen ist auch eine einfachere
Lösung nach den technischen Regeln für Verbundabdichtungen möglich.
Achtung: Keine dauerhafte Abdichtung bilden Zementmörtel mit
Dichtzusätzen ebenso wie kunststoffvergütete Fliesenmörtel zur
Verlegung von Fliesen oder Werksteinplatten.
Wasser muss ablaufen. Niederschläge müssen deshalb über ein
ausreichendes Gefälle von zwei bis drei Prozent zu den Bodeneinläufen
oder Rinnen geleitet werden. Dieses Gefälle wird immer unter der
Abdichtung hergestellt - entweder durch Neigung in der Deckenplatte,
durch Gefälle-Estriche oder durch Gefälledämmungen. Ablaufrohre dürfen
im Winter nicht zufrieren oder durch Laub verstopfen, deshalb gelten
Rohre mit 40 oder 50 mm Durchmesser als zu klein. Zur Reinigung müssen
die Regeneinläufe leicht zugänglich sein.
Darauf sollten Sie achten: Bodenbelag und Dränage richtig wählen.
Bauherren sollten bei ihren gestalterischen Ansprüchen wissen, dass
sich nur wenige Flächenabdichtungen auch als Bodenbelag eignen. Werden
zum Beispiel selbsttragende Werksteinplatten gewünscht, ist es relativ
einfach, diese auf der Abdichtung mit speziellen Gummitellern
aufzuständern. Auch Natursteinbeläge im Splittbett oder Holzgitterroste
eignen sich. Wichtig ist, dass zwischen Oberbelag und Abdichtungsebene
über eine Dränageschicht das Niederschlagswasser ungehindert abfließen
kann. Bei Fliesen ist als Untergrund und Tragschicht ein Zementestrich
erforderlich. Dabei wird häufig der Fehler begangen, den Estrich ohne
Dränageschicht unmittelbar auf die Abdichtung aufzubringen - Feuchte-
und Frostschäden sind vorprogrammiert. Häufig sind bei Balkonen – vor
allem bei deren Instandsetzung - keine ausreichenden Aufbauhöhen für
Dränageschichten vorhanden. Dann kann eine Flächenabdichtung im Verbund
mit den keramischen Platten hergestellt werden.
Quelle:
Dipl. Ing. Gerd Miethe
vom Vorstand des Bauherren-Schutzbund e.V. berufener Bauherrenberater
bau-aufsicht.de
Brandenburgische-Str. 51-53
14974 Ludwigsfelde
Tel.: 03378-826233
Baurechtsurteile.de Nr.697




