Eine Information der ARGE Baurecht
BERLIN (DAV) - Wer beim privaten Hausbau Geld sparen möchte, der
greift
häufig zur Eigenhilfe. Angesichts enormer Baupreise scheint das
zunächst auch
keine schlechte Idee. Allerdings, so warnt die
Arbeitsgemeinschaft Bau- und
Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im
Deutschen Anwaltverein (DAV): Häuslebauer
dürfen sich nicht
überschätzen. Wer selbst baut, der braucht nicht nur
technisches Know-
how und sehr viel Zeit, sondern auch klare rechtliche
Verhältnisse
auf seiner Baustelle.
Dies gilt besonders dann, wenn der Bauherr mit einem
Generalunternehmer oder
Bauträger baut. Dabei ergeben sich
verschiedene Probleme: Zum einen müssen
alle Eigenleistungen exakt in
den Bauablauf integriert werden, damit es nicht
zu Zeitverzögerungen
kommt. Außerdem muss geklärt sein, wer die baufachliche
Aufsicht für
die Bauten in Eigenregie übernimmt. Das kann der Bauherr als
Laie
nicht machen; er braucht dazu einen offiziellen Bauleiter,
einen
Architekten oder qualifizierten Handwerksmeister mit der so
genannten
kleinen Bauvorlageberechtigung. Dieser Bauleiter trägt
die
Verantwortung auf der Baustelle und muss in fast allen
Bundesländern
Baubeginn, Rohbaufertigstellung und endgültige
Fertigstellung
offiziell gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bescheinigen.
Die ARGE Baurecht rät Bauherren und Planern dringend, diese
Verpflichtungen
ernst zu nehmen. Kein Architekt sollte die Bauleitung
nebenbei aus
Gefälligkeit übernehmen, dazu ist der Part zu
verantwortungsvoll. Und der
kluge Bauherr klärt bereits im Vorfeld mit
der zuständigen Baubehörde, welche
Bescheinigungen er wann vorlegen
muss und wer diese unterschreiben darf. Tut
er das nicht, und werden
notwendige Unterlagen nicht vorgelegt, dann kann die
Behörde die
Nutzung des neuen Hauses untersagen, Zwangsgelder verhängen oder
sogar
Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Das kostet dann viel Zeit
und
Geld.
Außerdem muss im Vorfeld die Frage der Haftung genau geklärt werden.
Was
passiert zum Beispiel, wenn durch die Eigenleistungen Schäden am
Bauwerk
entstehen und der Bauträger anschließend nicht fristgemäß
weiterbauen kann?
Oder wenn die in Eigenleistung erbrachten Leistungen
mangelhaft sind und
dadurch nachträglich die Standsicherheit des
halbfertigen Gebäudes
beeinträchtigt wird? Und wer haftet, wenn durch
die schlechte Bauarbeit des
Häuslebauers ein Mitarbeiter der Baufirma
verunglückt?
Die ARGE Baurecht rät zu größter Vorsicht: Wer selbst baut, der sollte
sich
unbedingt im Vorfeld absichern. Er muss bereits vor
Vertragsabschluss genau
auflisten, welche Bauleistungen er übernimmt.
Diese Wünsche müssen
anschließend mit der Baufirma abgestimmt und im
Vertrag detailliert
festgeschrieben werden. Dabei hilft der
Baurechtler. Die Vertragspartner
müssen die Schnittstellen zwischen
Fremd- und Eigenleistungen exakt
definieren, und zwar in
organisatorischer wie auch zeitlicher Hinsicht. Sonst
gibt es
hinterher teure Missverständnisse und Probleme bei der
Gewährleistung.
Außerdem, und darauf weist die ARGE Baurecht ausdrücklich hin, muss
sich der
private Bauherr selbst versichern. Wer in Eigenhilfe baut und
dabei die
Unterstützung von Bekannten und Freunden in Anspruch nimmt,
der muss sich und
seine Helfer am Bau absichern. Bei Arbeitsunfällen
genießen Privatleute, die
in eigener Sache auf ihrer Baustelle tätig
sind, keinen Schutz durch die
gesetzliche Unfallversicherung. Deshalb
muss der Bauherr entweder eine
private Unfallversicherung abschließen
oder sich freiwillig bei der
Berufsgenossenschaft anmelden. Letzteres
ist beim Einsatz von Freunden,
Bekannten und Verwandten ohnehin in
jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben und
zwar unabhängig davon, ob die
Helfer am Bau bezahlt werden oder nicht.
Quelle: ARGE Baurecht
In der ARGE Baurecht haben sich seit 1992 Rechtsanwälte
zusammengeschlossen,
die sich schwerpunktmäßig mit dem privaten Bau-
und Immobilienrecht
beschäftigen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht
über 2.800 Rechtsanwältinnen
und -anwälte an. Damit ist die ARGE
Baurecht der größte Berufsverband von
baurechtlich spezialisierten
Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.




