BERLIN (DAV) - Wer ein Grundstück kauft, der sollte
nicht
nur auf die oberirdischen Qualitäten achten, sondern auch auf
die
unterirdischen Besonderheiten, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau-
und
Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
In vielen
Böden ticken nämlich unerwünschte Zeitbomben: Altlasten,
Abfälle, steigendes
oder fallendes Grundwasser.
Vor allem bei ehemaligen Gewerbegrundstücken gilt Vorsicht. Viele
Kommunen
verlegen ihre alten Gewerbegebiete an die Ortsränder, wo sie
sich ausdehnen
können. Die einstigen Gewerbeflächen im Zentrum werden
zu begehrten
Wohngebieten umgewidmet. Meist kaufen und erschließen
Investoren die
großflächigen Brachen - und sie übernehmen dabei manche
ökologische Hypothek,
mit der sie nicht gerechnet haben.
Wer ein Grundstück in einem
ehemaligen Gewerbegebiet kaufen möchte,
der sollte sich im Vorfeld über die
möglichen Bodenbelastungen
informieren. Hilfreich sind dabei die so genannten
Altlastenkataster
der zuständigen Abfallbehörden. Dort sollte alles
verzeichnet sein,
was jemals auf dem jeweiligen Grundstück in den Boden
gelangt ist. Die
ARGE Baurecht rät darüber hinaus zu Vorsicht und
sorgfältiger
Recherche, denn gerade Gewerbegrundstücke haben unter
Umständen
mehrfach den Besitzer gewechselt. Oft ist heute gar nicht
mehr
bekannt, was vor Jahrzehnten dort gelagert oder produziert
wurde.
Entsprechend können im Boden sehr unterschiedliche Altlasten
lauern.
Unter Umständen sogar echte Schadstoffe, so warnt die ARGE
Baurecht.
Viele Stoffe, die vor 30 Jahren als harmlos galten, sind
inzwischen
als gesundheitsschädlich klassifiziert und müssen entsorgt werden.
Entsorgung aber ist immer teuer und kostet viel Zeit. Je nach
Altlast
müssen Böden komplett ausgetauscht und das verseuchte Erdreich
auf
Sonderdeponien teuer entsorgt werden. In anderen Fällen muss
das
Grundwasser viele Jahre lang gefiltert werden. Neben
möglichen
Altlasten können auch geologische Besonderheiten das Bauen
auf
bestimmten Grundstücken verzögern und verteuern. Deshalb lohnt
sich>
der Blick in die Bodenkarte des jeweiligen geologischen Landesamtes.
Damit es also bei Planung und Bebauung nicht zu langen Wartezeiten
und
teuren Folgekosten kommt, empfiehlt die ARGE Baurecht: Wer
als
Investor oder privater Bauherr ehemaliges Gewerbegelände kauft,
der
sollte sich im Idealfall die zum Bauen unerlässliche
einwandfreie
Bodenqualität vertraglich zusichern lassen. Ist der Verkäufer
dazu
nicht bereit, sollte der Käufer auf eigene Kosten ein
Gutachten
anfertigen lassen und sich für alle Fälle vertraglich
ein
Rücktrittsrecht sichern, falls die Bodenqualität schlechter ist,
als
vorausgesetzt.
Quelle: ARGE Baurecht
Weitere Informationen unter
www.arge-baurecht.com
Baurechtsurteile.de Nr.734