OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2003 - 11 U 696/02
BGB § 640
Der Bauherr nimmt konkludent die Werkleistung ab, wenn er sich nach
mehreren Besichtigungen mit dem Unternehmer über die Höhe der noch zu
erstellenden Schlussrechnung mit Zu und Abschlägen einigt, auch wenn
die in mehrseitigen Listen aufgeführten Mängel zu diesem Zeitpunkt noch
nicht nachgebessert sind.
Volltext des Oberlandesgericht Dresden
Baurechtsurteile.de Beitrag 125




