BGH, Urteil vom 22.01.2004 - VII ZR 426/02
BGB §§ 635, 254 Abs. 2 a. F.
1. Inwieweit ein Auftraggeber gegen seine Schadensminderungspflicht
verstößt, wenn er einen Baumangel erst nach vielen Jahren mit
zwischenzeitlich gestiegenen Baukosten beseitigen lässt, hängt von den
Umständen des Einzelfalls ab.
2. Allein der Umstand, dass die Baukosten gestiegen sind, begründet ein Mitverschulden nicht.
Volltext des Bundesgerichtshof
Baurechtsurteile.de Beitrag 247




