OLG Koblenz - Az.: 3 U 39/03
Ein Installateur ist nicht nur für den
fachgerechten Einbau der Heizungsanlage verantwortlich, sondern haftet auch für deren ordnungsgemäße Bedienung.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz
hervor. Ein Installateur ist danach verpflichtet, den Kunden
fachgerecht in die Bedienung einer Heizung einweisen. Verletze der
Heizungsinstallateur diese Pflicht und komme es nach einer falschen
Bedienung zu
einem Schaden, so sei dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
Hintergrund:
Ein Bauherr hatte gegen einen Heizungsinstallateur geklagt. Das
Gericht gab mit seinem Urteil - Az.: 3 U 39/03 - dieser Klage statt, da
ein Mitarbeiter des Handwerkers dem Bauherrn geraten hatte, dem
Heizungswasser im Winter Fostschutz zuzusetzen.
Laut Bedienungsanleitung war jedoch der Zusatz von
Frostschutzmittel ausdrücklich verboten. Zwar konnte das Heizungswasser
ausgetauscht werden. Der Bauherr befürchtete jedoch künftige Schäden.
Daher klagte er vor Gericht auf Feststellung, dass der Installateur
für alle künftig auftretenden Schäden aufkommen müsse. Anders als das
Landgericht Bad Kreuznach, das die Klage abgewiesen hatte, sah das OLG
sie als begründet an.
Quelle: www.elektropraktiker.de
Baurechtsurteile.de Beitrag 316




