OLG Köln, Urteil vom 22.09.2004 - 11 U 93/01
BGB a.F. §§ 634, 635
Für die Annahme eines Baumangels reicht es schon aus, dass eine
Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs besteht. Dies ist zum
Beispiel der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass es infolge des
Versagens der Drainage zu Wassereinbrüchen kommen kann.
Wird eine sog. Dickbeschichtung nicht sach- und fachgerecht
entsprechend den Anweisungen der Hersteller aufgebracht, liegt ein
Mangel vor.
(www.ibr-online.de)
Den Volltext des Urteils finden Sie auf:
www.justiz.nrw.de
Baurechtsurteile.de Beitrag 409




