OLG Schleswig, Urteil vom 29.04.2004 - 7 U 23/99
1. Die
Formulierung „Dämmung nach Werkvorschrift ausführen“ im Zusammenhang
mit einer bestimmten Produktangabe im Angebot des Werkunternehmers kann
eine zugesicherte Eigenschaft darstellen.
2. Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik stellen einen
Mangel der Werkleistung dar. Es kommt nicht darauf an, ob das Werk
durch den Mangel in seiner Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird.
Quelle:
www.rawb.de
Baurechtsurteile.de Beitrag 429




