OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2002 - 1 U 5/02
Ein
Sachverständiger, der den Verkehrswert eines Altbaus prüfen soll, ist
ohne konkreten Anlass nicht verpflichtet, von sich aus nach versteckten
Mängeln zu suchen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem jetzt
veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 8. August 2002, Az. 1 U
5/02, rechtskräftig, veröffentlicht in "OLG-Report Bamberg" 2003 S.
27).
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