OLG Köln, Urteil vom 06.02.1996 - 22 U 123/95
Stürzt ein
Baugerüst ein weil es erkennbar weder an der Hauswand befestigt noch
sonst gesichert war, haftet der Bauunternehmer für den Schaden das kann
auch gelten, wenn es ihm nicht gehört und er es nicht selbst
aufgestellt hat; er ist auch dann verantwortlich, wenn er das Gerüst
vor dem Einsturz als letzter benützt hat, denn er darf die Baustelle
nicht in einem "verkehrsunsicheren Zustand" verlassen.
Rechtsanwälte
Wolfgang Heinicke & Sylvia Heinicke
Holzstrasse 13 a - 80469 München
www.heinicke.com
Baurechtsurteile.de Beitrag 241




