BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 212/03
BGB §§ 677, 683
Ein Unternehmer, der unter umfassender Regelung seines Werklohns von einem
Generalunternehmer mit Bauleistungen beauftragt wird, hat gegen den Auftraggeber
des Generalunternehmers, dem die Bauleistungen zugute kommen, keinen Aufwendungsersatzanspruch
aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
Volltext des Bundesgerichtshof
Baurechtsurteile.de Beitrag 268




