OLG Bamberg, Urteil vom 28.01.2004 - 3 U 65/00
Beim
Stundenlohnvertrag ist der Werkunternehmer verpflichtet, auf eine
wirtschaftliche Betriebsführung zu achten. Die Verletzung dieser
Nebenpflicht kann Schadenersatzansprüche auslösen.
Im Streitfall muss der Auftraggeber beweisen, dass die
abgerechneten und von ihm abgezeichneten Arbeiten in dem gerechneten
Umfang jedenfalls nicht erforderlich waren.
Fundstelle: IBR 2004,303
Der Auftraggeber zeichnet die vom Auftragnehmer vorgelegten Regiezettel
ab. Später wendet der Auftraggeber ein, die abgerechneten Arbeiten
seien in dem abgerechneten Umfang nicht erforderlich gewesen.
Nach diesem Urteil des OLG Bamberg hat die Unterzeichnung des
Regiezettels die Wirkung eines sog. deklaratorischen Anerkenntnisses
mit der Folge, dass der Auftraggeber beweisen muss, dass die Arbeiten
in dem abgerechneten Umfang nicht erforderlich waren. Zu dieser Frage
hat das OLG Bamberg Gutachten erholt die zu dem Ergebnis kamen, dass
der Unternehmer nicht wirtschaftlich gearbeitet hat. Dies führte zur
Kürzung der Werklohnforderung, nachdem der Auftraggeber dadurch seiner
Beweislast nachgekommen ist.
Quelle:
Rechtsanwalt
Bernhard Rauch
Margaretenstraße 10
93047 Regensburg
www.prof-rauch-baurecht.de
Baurechtsurteile.de Beitrag 344




