Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen 8 U 121/04
Wer
einen Fehler macht, der muss dafür haften. So sehen es die
Rechtsprinzipien in Deutschland vor. Manchmal kann aber auch derjenige
zur Verantwortung gezogen werden, der selbst gar nicht der eigentlich
Schuldige ist, sondern es nur versäumt hat, auf den offensichtlichen
Patzer eines anderen hinzuweisen. Nach Information des LBS-Infodienstes
Recht und Steuern war das der Fall, als ein Bauunternehmer zwar den
Rechenfehler eines Architekten bemerkt, aber nichts dagegen unternommen
hatte. Am Ende mussten beide haften.
Der Fall:
Kleine Ursache, große Wirkung. Bei den Planungen für ein Haus hatte
das Architekturbüro den vorgeschriebenen Mindestabstand zum
Nachbargrundstück unterschritten. Zwar handelte es sich nur um 0,4
Meter, aber das reichte schon, um erhebliche Schwierigkeiten
hervorzurufen. Es kam zu einem zwischenzeitlichen Baustopp und zu
spürbaren Mehrkosten. Zu keinem Zeitpunkt war es umstritten, dass der
Ausgangsfehler beim Architekten lag und dass dieser gegenüber dem
Auftraggeber haften müsse. Allerdings war der Planer der Meinung, auch
das ausführende Bauunternehmen sei mitverantwortlich. Es hätte
einschreiten müssen, als während der Arbeiten offensichtlich wurde,
dass die Abstände nicht den Vorschriften entsprechen. Die Firma
weigerte sich jedoch, einen Teil des Schadens zu tragen, denn sie sei
schließlich nicht der Verursacher.
Das Urteil:
Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg sahen nicht nur auf
Seiten des Architekten, sondern auch auf Seiten des Bauunternehmens
eine Pflichtverletzung. Wer die Arbeiten fortsetze, obwohl ihm die
Probleme aufgefallen seien, der könne sich anschließend nicht
herausreden. Die Firma hätte sofort Alarm schlagen müssen, als die
Probleme bekannt wurden. Zu diesem Zeitpunkt wären Korrekturen noch mit
weit weniger Aufwand möglich gewesen als danach. Weil das
Bauunternehmen aber nicht aktiv wurde, wurde es dazu verurteilt, die
Hälfte des entstandenen Schadens zu tragen.
Quelle: LBS-Infodienstes Recht und Steuern
Baurechtsurteile.de Beitrag 459




