Tipps zum Thema Immobilie
Wer selbst baut, kann sein Traumhaus nach seinen eigenen Vorstellungen
realisieren. Doch auf zu arglose Bauherren lauern neben der richtigen
Finanzierung noch verschiedene Risiken. Vor allem bei der Ausfertigung
eines Bauvertrags kommt es oft auf die richtige Formulierung an. Schon
ein fehlendes Wort kann kostspielige Konsequenzen haben. Anette Rehm
von der Quelle Bausparkasse gibt wichtige Hinweise, worauf Bauherren
vor der Vertragsunterzeichnung achten sollten:
Anbieter: Grundsätzlich sollte man die Bonität des Bauunternehmens
prüfen sowie frühere Auftraggeber der Firma kontaktieren und sich über
die jeweilige Zusammenarbeit erkundigen.
Schriftform: Jede Vereinbarung und Absprache immer schriftlich
fixieren. Sonst lässt sich im Streitfall später nichts beweisen.
Festpreis: Nur mit einer entsprechenden Festpreisvereinbarung sind
Kosten und damit der Finanzierungsbedarf für einen Bauherrn überhaupt
kalkulierbar. Er sollte im Vertrag auch keine Klauseln akzeptieren, die
ihn verpflichten, zusätzliche Kosten zu übernehmen.
Leistungsbeschreibung: Die Baubeschreibung sollte detaillierte Angaben über die verwendeten
Materialien und die Ausstattung enthalten. Dazu gehören auch die
Herstellermarken sowie Produktbeschreibungen. Angaben wie „oder
gleichwertige Materialien" besser nicht akzeptieren, denn das lässt zu
viel Spielraum offen.
Gewährleistung/Fristen: Bauverzögerungen kosten Geld, daher alle
Baufristen sowie Vertragsstrafeklauseln verbindlich festlegen. Vor
allem bei den Strafklauseln juristischen Rat einholen, um Formfehler zu
vermeiden. Baufehler sind oft erst lange nach der Bauabnahme zu
erkennen. Im Bauvertrag sollte daher mindestens die 5-jährige
Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbart sein.
Quelle: www.quelle-bausparkasse.de
Baurechtsurteile.de Nr. 647




