| Urteile aus dem Baurecht: Hier finden Sie BGB - Werkvertragsrecht | |
| Oberlandesgericht Brandenburg: Tauscht ein Wohnungseigentümer den Teppichboden gegen Parkett aus, muss das Parkett lediglich den Trittschallschutz gewährleisten, der dem ursprünglich festgelegten Schallschutzniveau des Gebäudes entspricht. |
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