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Home Baurecht BGB Vertragsstrafe im Bauvertrag – Höhe des Zinssatzes?

Vertragsstrafe im Bauvertrag – Höhe des Zinssatzes?

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OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2003 - 5 U 83/03

Wird Anspruch auf Vertragsstrafe erhoben, ist diese gemäß § 288 Abs. 1 BGB
mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.


Eine Entgeltforderung in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz
(im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB wenn der Vertragspartner kein Endverbraucher ist),
liegt nicht vor, wenn ein Anspruch auf Vertragsstrafe erhoben wird.

Quelle:
www.meistertipp.de

Baurechtsurteile.de Beitrag 396
 
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