BGH, Urteil vom 23.03.2004 - XI ZR 14/03
Der Schuldner
einer abgetretenen Forderung kann sich gegenüber dem neuen Gläubiger
auch auf eine Kündigung berufen, die er erst nach der Abtretung erklärt
hat.
Volltext des Bundesgrichtshof
Baurechtsurteile.de Beitrag 267




