BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 281/02
Bei
Verträgen, für die die Geltung der VOB/B wirksam vereinbart ist, ist
der Auftraggeber verpflichtet, einbehaltene Sicherheitsbeträge gem. §
17 Nr.6 VOB/B auf ein Sperrkonto einzuzahlen.
Zahlt er den Betrag nicht rechtzeitig ein, kann ihm der Auftragnehmer
hierfür eine angemessene Nachfrist setzen. Lässt der Auftraggeber auch
diese Frist verstreichen, kann der Auftragnehmer die sofortige
Auszahlung des einbehaltenen Betrages verlangen. Weiterhin ist er nicht
mehr verpflichtet, eine Sicherheit zu leisten.
Quelle:
Rechtsanwälte
Korn, Voigtsberger & Partner GbR
Steinmetzstr. 20
41061 Mönchengladbach
www.korn-rechtsanwaelte.de
Baurechtsurteile.de Beitrag 354




