Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns aus einem Bauvertrag über eine Dachneueindeckung an einem Wohnhaus - Erstattung von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln - Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Abgabe einer eigenen Prozesserklärung aus eigenem Recht durch einen Rechtsanwalt - Entstehen der Fremdwirkung einer Prozesserklärung
Rechtsgrundlagen:
§ 105 Abs. 1 GVG
§ 122 GVG
§ 42 Abs. 1 ZPO
§ 42 Abs. 3 ZPO
§ 349 Abs. 4 ZPO
Gericht:
OLG Naumburg
Datum:
30.11.2006
Aktenzeichen:
10 W 86/06 (Hs)
Entscheidungsform:
Beschluss
Vorinstanz:
LG Magdeburg - 28.08.2006 - AZ: 32 O 239/05
Amtlicher Leitsatz:
Reagiert ein Richter in der mündlichen Verhandlung auf die Erwartung einer Partei, im Rechtsstreit
vollumfänglich zu obsiegen, mit den Worten: "Da werden Sie sich aber wundern", rechtfertigt dies für
sich betrachtet noch nicht den Vorwurf der Befangenheit.
Linktipp ohne Gewähr:
http://www.advogarant.de/InfoCenter/Archiv/Praxistipp/Befangen.html
Baurechtsurteile.de Nr. 729
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