Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - Zulässigkeit der nachträglichen Ablehnung bei Stellung des Ablehnungsantrags unverzüglich nach der Erlangung der Kenntnis vom Ablehnungsgrund
Rechtsgrundlagen:
§ 406 Abs. 2 ZPO
Gericht:
OLG Celle
Datum:
15.05.2007
Aktenzeichen:
13 W 46/07
Entscheidungsform:
Beschluss
Vorinstanz:
LG Hannover - 05.04.2007 - AZ: 8 OH 8/06
Amtlicher Leitsatz:
Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die
antragstellende Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu
bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen,
sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.
Baurechtsurteile.de Nr.763
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