OLG Dresden, Urteil vom 08.10.1998 - 7 U 1478/98
Nach §
13 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B schließt die vorbehaltlose Annahme der
Nachforderungen des Bauunternehmers aus, wenn dieser über die
Schlußzahlung schriftlich unterrichtet und auf die Ausschlußwirkung
hingewiesen worden ist.
Dies setzt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden die
Unterrichtung des Auftragnehmers über die Schlußzahlung und den Hinweis
auf die Ausschlußwirkung in einem Schreiben voraus. Der Auftragnehmer
müsse gleichzeitig erkennen können, daß der Hinweis auf die
Ausschlußwirkung und die damit verbundene Schlußzahlung seinen
Widerspruch und den Vorbehalt weiterer Forderungen veranlasse.
Rechtsanwälte
Wolfgang Heinicke & Sylvia Heinicke
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Baurechtsurteile.de Beitrag 182




