OLG Celle, 21.10.2004 - 14 U 26/04
BGB § 254; VOB/B § 4 Nr. 3
Ein Handwerker, der das ihm übertragene Gewerk (hier: Einbau einer
Warmluftheizung in ein Fitnessstudio) in Kenntnis dessen übernimmt,
dass es eine Fachplanung des Bauherrn oder seiner Architekten nicht
gibt, kann sich im Fall einer mangelhaften Ausführung der Werkleistung
nicht auf ein Mitverschulden wegen fehlender Planung berufen.
Ein Hinweis auf Bedenken gegen die beabsichtigte Bauausführung gemäß §
4 Nr. 3 VOB/B ist an den Bauherrn selbst zu richten, wenn sich dessen
Architekt - sei er auch rechtsgeschäftlich bevollmächtigt - den
Bedenken verschließt (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. April 1975, VII
ZR 183/74 = BauR 1978, 278 f.).
Den Volltext des Urteils finden Sie auf:
www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
Baurechtsurteile.de Beitrag 407




