Der Mieter eines Grundstücks, der einfach ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers etliche Bäume fällt, verletzt schuldhaft die Pflichten aus dem Mietvertrag und macht sich schadensersatzpflichtig.
Der Sachverhalt:
Um die Sicherheit der betriebenen Anlage zu erhöhen, hatte die beklagte Mieterin die Bundesforstbehörde mit dem Abholzen von 55 Bäumen beauftragt. Die Vermieterin hatte von den Rohdungsarbeiten erst im Nachhinein erfahren und verklagte die Mieterin auf rund 40.000 € Schadensersatz, weil sie das Grundstück mit Baumstand für einen höheren Kaufpreis hätte verkaufen können. Der durch die Bäume gegebene Sichtschutz ist nun zerstört. Ein fest zum Kauf entschlossener Käufer hatte nach den Baumfällarbeiten kein Interesse mehr an dem Grundstück.
Die Entscheidung
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgericht Osnabrück. Die Beklagte ist zum Schadensersatz verurteilt worden. Die Beklagte habe schuldhaft ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt, da ein Einverständnis der Grundstückseigentümerin mit den Baumfällarbeiten nicht vorgelegen habe. Die Höhe des Schadensersatzes ergebe sich aus dem entgangenen Gewinn der Klägerin. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.03.2010, 14 U 77/09).
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