OLG Koblenz, 5 O 725/96
Das Oberlandesgericht Koblenz
hat entschieden, daß der Verkäufer einer Immobilie gegen einen
Kaufinteressenten keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn dieser
vom Kauf Abstand nimmt.
Selbst wenn der Verkäufer anderen Kaufinteressenten abgesagt und
sonstige Vermögensdispositionen im Hinblick auf den bevorstehenden
Verkauf getroffen hat, ist der Kaufinteressent berechtigt, sich dem
Vertragsabschluß bis zur notariellen Beurkundung zu überlegen und
gegebenenfalls hiervon auch Abstand zu nehmen. Die strengen Regelungen
des Gesetzes, daß ein Kaufvertrag über eine Immobilie notariell
beurkundet werden muß, würden nach Auffassung der Richter umgangen
werden, wenn bereits Vertragsverhandlungen den Vertragspartner wie auch
immer binden würden.
Rechtsanwälte
Wolfgang Heinicke & Sylvia Heinicke
Holzstrasse 13 a - 80469 München
www.heinicke.com
Baurechtsurteile.de Beitrag 179




