OLG Koblenz, Beschluss vom 27.11.2003 - 8 W 754/03
Wenn
ein Bauherr für den Bau eines schlüsselfertigen Hauses Ratenzahlungen
vereinbart, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen. Das
entschied das Koblenzer Oberlandesgericht in einem Beschluss. Nach
Auffassung des OLG Koblenz handelt es sich dabei um ein
Teilzahlungsgeschäft. Für Geschäfte dieser Art besteht aber zu Gunsten
des Auftraggebers ein Widerrufsrecht vor.
Hinweis: Entscheidung durch Bundesgerichtshof aufgehoben!
In dem Vertrag wurde vereinbart, dass 5 Prozent des Gesamtpreises bei
Bestellung, 80 Prozent nach einem ersten Bauabschnitt und schließlich
15 Prozent nach Hausübergabe zu zahlen seien. Eine Woche nach dem
Vertragsschluss widerriefen die Käufer jedoch den Vertrag. Das
Unternehmen forderte daraufhin 15 Prozent der Bausumme - knapp 13 000
Euro - als Schadensersatz. Das Oberlandesgericht ließ wegen der
grundsätzlichen Bedeutung der Sache das Rechtsmittel zum
Bundesgerichtshof zu
Quelle:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Goedart Palm
53111 Bonn - Rathausgasse 9
www.rechtsanwaltdrpalm.de
Baurechtsurteile.de Beitrag 318




