München, Beschluss vom 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft dürfen nicht ohne
Zustimmung der anderen Eigentümer auf ihrer Terrasse eine Pergola
errichten. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG)
weist Jörg Hoffmann von der Quelle Bausparkasse hin.
Nach Ansicht des OLG stellt dies eine bauliche Veränderung dar, die
grundsätzlich der Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung bedarf.
Ohne die erforderliche Zustimmung könnten die anderen
Wohnungseigentümer die Beseitigung verlangen, da sie in ihren Rechten
beeinträchtigt würden.
Außer einer nachteiligen architektonischen Veränderung des äußeren
Gesamteindrucks der Anlage, sei auch der Ausblick der Nachbarn von
deren Balkon besonders durch die Überdachung gestört, so das Gericht.
Auch komme eine "Aufrechnung" baulicher Veränderungen nicht in
Betracht. Die Besitzer der Pergola hatten argumentiert, dass die
Einheitlichkeit der Fassade durch schon vorhandene Blumenkästen,
Markisen und Katzengitter bereits nicht mehr gewährleistet sei.
Die Pergola musste wieder beseitigt werden
Quelle: Quelle Bausparkasse




