Keine Abwälzung der Kosten für Gutachten zur Wertermittlung von Immobilien auf Kunden
Donnerstag, 14. Juni 2007 um 18:47 Uhr
Das Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen.: 20 O 9/07, nicht
rechtskräftig) kippt eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot, die die
Kosten für teure Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die
Kunden abwälzt. Die Klage hat die Verbraucherzentrale NRW angestrengt.
Geldinstitute müssen nun mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen.
Zum Hintergrund:
520 Euro forderte die Wüstenrot AG vom Kunden: für die Anfertigung
eines Wertgutachtens für eine Eigentumswohnung von 95-Quadratmeter in
Düsseldorf. Das Gutachten ist für die Bausparkasse stets Voraussetzung
für die Gewährung eines Darlehens - unabhängig davon, ob es später
wirklich ausgezahlt wird. Doch nicht einmal einen Blick in die vom
Kunden bezahlte Bewertung mochte Wüstenrot gewähren - geschweige denn,
sie herausgeben.
So geht in der Regel zu, wenn Geldinstitute für so genannte
Beleihungswertgutachten zur Kasse bitten. Per Allgemeiner
Geschäftsbedingung gestehen sich die Geldverleiher das Recht für das
kundenfeindliche Prozedere zu. Dabei geben sie wie etwa Wüstenrot offen
zu, dass die "Gutachten ausschließlich für interne Zwecke erstellt"
werden.
Damit soll nun nach dem Urteil des Landgerichtes Stuttgart Schluss
sein. Durch die beanstandete Klausel "wird der Verbraucher unangemessen
benachteiligt", monierten die Richter. Denn Kosten dürften nicht auf
Dritte abgewälzt werden, "indem gesetzlich auferlegte Pflichten in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen
gegenüber Vertragspartnern erklärt werden". Da die Wertermittlung des
Pfandobjektes zudem "nur im eigenen Interesse des Verwenders" der
Klausel liege, verneinten die Richter die Möglichkeit, ein
Sonderentgelt zu kassieren.
Werden die Kosten für die Wertermittlung in Folge der Entscheidung
zukünftig im Effektivzins eingerechnet und ausgewiesen, ergibt sich
nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW für Kunden eine bessere
Vergleichbarkeit der am Markt angebotenen Konditionen. Das gilt
insbesondere für Institute, die schon heute auf Entgelte für Gutachten
verzichten.
Besonders wichtig ist das Urteil für Kunden, die in den vergangenen
Jahren Hunderte von Euro für ein Wertgutachten bezahlen mussten. Die
Verbraucherzentrale NRW empfiehlt ihnen, "das Geld zurückzufordern".
Damit Ansprüche nicht verjähren, sollte Banken und Bausparkassen frühzeitig die Rückforderung bekannt gegeben werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Baurechtsurteile.de Nr.674
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