OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2006, 17 U 228/05; 17 U 209/05
Kapitalanleger, die von einem Finanzvertrieb oder Bauträger eine
überteuerte Eigentumswohnung inklusive Finanzierung einer Bank erworben
haben, müssen das Darlehen unter Umständen nicht zurückzahlen.
Paketangebote dieser Art enthalten oftmals Vollmachten, die gegen das
Rechtsberatungsgesetz verstoßen, entschied jetzt das Oberlandesgericht
Karlsruhe (Az.: 17 U 228/05 und 17 U 209/05). Die Bank kann daher das
Darlehen nicht zurückfordern.
Geklagt hatte die Landesbank Baden-Württemberg. Das Institut hatte u.a.
die Finanzierung für die "Sorglos"-Immobilien der – mittlerweile
insolventen - Düsseldorfer Wohnungsfirma Bast-Bau übernommen. Die
Eigentumswohnungen wurden zu deutlich überhöhten Preisen an
Kapitalanleger verkauft. So bezahlten Anleger für Wohnungen in
Leipzig-Paunsdorf und Potsdam-Werder mit bis zu 3.400,00 Euro pro
Quadratmeter Wohnfläche fast das Doppelte des ortsüblichen Preises.
Zusätzlich hatten die Anleger noch erhebliche Gebühren für zahlreiche
Dienstleistungen wie Beschaffung der Finanzierung und Mietgarantie
aufzubringen.
"Die als selbst tragend für die Altervorsorge angepriesenen
Eigentumswohnungen sind für die Betroffenen ein finanzielles Desaster",
erklärt Anlegeranwältin Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte: "Der
aktuelle Verkehrswert der Wohnungen deckt die Darlehensschuld nicht
annähernd ab."
Die beiden Urteile reduzieren den finanziellen Schaden für die
Anleger erheblich. Ob die Bank nunmehr einlenkt oder nochmals
Rechtsmittel einlegt, ist allerdings noch offen.
Quelle: www.hahn-rechtsanwaelte.de
Petra Brockmann
Baurechtsurteile.de Beitrag 543




