BGH, Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03
26.02.2004
- Einem jahrelangen Nachbarschaftsstreit um einen Baum in Kassel hat
der Bundesgerichtshof (BGH) ein juristisches Ende gesetzt. Wenn Wurzeln
des Baums zu Druckschäden an Nachbars Garage führten, dann helfe nur
noch die Säge, entschieden die Karlsruher Richter in einem Urteil.
"Corpus Delicti" war eine 17 Meter hohe Rotfichte. Sie grenzte an die
Garagenmauer der Nachbarin und verursachte dort Risse. Die Nachbarin
verlangte von der Grundstückseigentümerin die Entfernung des Baumes.
Das Amtsgericht und das Landgericht Kassel räumten der Beklagten aber
ein Wahlrecht ein: Statt den Baum zu fällen, gebe es auch andere
Möglichkeiten, die Beschädigungen künftig zu verhindern. Erst vor dem
BGH bekam die Klägerin nun uneingeschränkt Recht.
Grundsätzlich sei es zwar richtig, dass ein «Störer regelmäßig
zwischen verschiedenen zur Abhilfe geeigneten Maßnahmen wählen kann»,
stellte der 5. Zivilsenat fest. Im vorliegenden Fall kämen aber andere
Maßnahmen als das Fällen des Baumes «vernünftigerweise nicht ernsthaft
in Betracht». Die von einem Sachverständigen ins Gespräch gebrachte
Kappung des Baumes auf halber Höhe sei ebenso unsinnig wie eine
«Umbauung des Baumes mit einem statisch gesicherten und stabilen
Material». Der Sachverständige hatte außerdem angeregt, den Baum mit
Stahlseilen zu befestigen, damit die Wurzeln bei Wind nicht angehoben
werden.
Quelle: Anwalt-Suchservice
Baurechtsurteile.de Beitrag 171




