AG Strausberg, Aktenzeichen 9 C 205/04
Streit vom Zaun gebrochen
Das Lied vom „Maschendrahtzaun“ war vor etlichen Jahren ein Hit. Es
sollte ein Symbol dafür sein, wie erbittert Nachbarn gelegentlich
miteinander streiten. Und tatsächlich müssen sich Gerichte immer wieder
mit derartigen Fällen befassen.
So hatten sich zwei Streithähne vor einer Schiedsstelle darauf
geeinigt, dass zwischen ihren Grundstücken ein 1,25 Meter hoher
Maschendrahtzaun errichtet werden solle. Daran hielt sich aber der
Erbauer nicht, er wählte eine fast doppelt so hohe Trennwand aus Metall
und Holz. Der Fall landete vor dem Kadi − und ein Richter urteilte nach
Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern im Sinne des Klägers.
Wenn man sich schon vor einem Schiedsgericht geeinigt habe, dann müsse
auch tatsächlich der erwünschte Maschendrahtzaun entstehen. Das andere
Gebilde, so der Beschluss, müsse verschwinden.
Quelle: LBS-Infodienstes Recht und Steuern
Baurechtsurteile.de Beitrag 574




