LG Coburg, 32 S 83/06
Wer die auf sein Grundstück
herüberwachsenden Zweige der Nachbarpflanzen so unsachgemäß
beschneidet, dass die Hölzer eingehen, muss für den entstandenen
Schaden aufkommen. Über diese Entscheidungen des Amts- und des
Landgerichts Coburg informiert Verena Tiemann von der Quelle
Bausparkasse.
Nachdem mehrere Aufforderungen, die auf sein Grundstück überhängenden
Zweige zu beseitigen, keinen Erfolg hatten, gingen einem Nachbarn die
Nerven durch. Er warf die Kettensäge an und stutze die Hölzer selbst.
Allerdings endete die Aktion nicht in einem fachmännischen Rückschnitt
sondern eher in einem Kahlschlag. Die Folge: sieben Gehölze, darunter
wertvolle Ziersträucher, verendeten.
Zwar waren die Richter durchaus der Ansicht, dass Pflanzen, die die
Grundstücksgrenze überschritten, nach erfolgloser Aufforderung und
Fristsetzung selbst abgeschnitten werden dürften. Allerdings dürfe dies
nicht in einem derartigen Kettensägen-Massaker ausarten. Der genervte
Hausbesitzer musste seinem Nachbarn Schadensersatz in Höhe von 750 Euro
zahlen (Az. 32 S 83/06).
Quelle: Quelle Bausparkasse
Baurechtsurteile.de Beitrag 596




